Säule 3a
Die Säule 3a ist die steuerbegünstigte freiwillige Altersvorsorge der Schweiz. Erwerbstätige dürfen jährlich einen begrenzten Betrag einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen; das Geld ist in der Regel bis rund fünf Jahre vor dem Rentenalter gebunden.
Im Detail
Einzahlungen können als Sparkonto gehalten oder in Wertschriftenfonds investiert werden. Da der Abzug im Einzahlungsjahr wirkt, zahlen viele vor dem 31. Dezember ein, um die Steuerrechnung dieses Jahres zu senken.
Ein vorzeitiger Bezug ist nur in definierten Fällen möglich – Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder definitives Verlassen der Schweiz. Mehrere 3a-Konten erlauben einen gestaffelten Bezug und senken so die Bezugssteuer.
- Einzahlungen sind bis zum Jahresmaximum vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- Das Kapital ist bis rund fünf Jahre vor der Pensionierung gebunden – mit wenigen Ausnahmen.
- Mehrere Konten ermöglichen gestaffelte Bezüge und tiefere Bezugssteuern.
Verwandte Begriffe
Der Steuerauszug ist die jährliche Bescheinigung einer Schweizer Bank oder eines Brokers. Er weist Jahresendsaldi, Wertschriftenbestände, Zinsen und Dividenden im von den Steuerbehörden erwarteten Format aus und lässt sich direkt in die Steuererklärung übernehmen.
NettovermögenDas Nettovermögen ist der Wert von allem, was Sie besitzen, abzüglich aller Schulden. Zu den Aktiven zählen Bankguthaben, Anlagen, Vorsorgekapital und Immobilien; zu den Passiven Hypotheken, Kredite und Kreditkartenschulden.
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